| Russland - Länderinformationen |
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Die Russische Föderation ist das grösste Land der Welt und reicht von Moskau im Westen über den Ural und die Sibirische Steppe zum Ochotskischen Meer und Beringmeer in Osten.
Das riesige Land grenzt an Finnland, Estland, Litauen, Polen, Belarus, die Ukraine, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan, die Mongolei, Korea-Nord, und China. Die Grenzen zwischen dem europäischen Russland und Sibirien (Asien) liegt am Uralgebirge, beim Fluss Ural und der Tiefebene von Manych. Das europäische Russland erstreckt sich vom Polarmeer über Zentralrussland zum Schwarzen Meer, dem Kaukasus und dem Kaspischen Meer. Der grösste Teil der Russischen Föderation liegt jedoch in Asien. Sibirien reicht von der Westsibirischen Steppe und dem Zentralsibirischen Plateau zwischen Jensej und Lena sowie den Gebirgszügen Sajan, Jablonovyi und Stanovoj im Süden bis zu den Ostsibirischen Bergen zwischen Lena und der Pazifikküste, einschliesslich der Halbinsel Chukot und Kamtschatka.
| Fläche |
17.075.400 qkm |
| Bevölkerungszahl |
146.200.000(1999) |
| Bevölkerungsdichte |
8,6 pro qkm |
| Hauptstadt |
Moskau, 8.718.000 Einwohner (1995) |
| Staatsform |
Präsidialrepublik seit 1991. Verfassung von 1993. Parlament mit 450 Mitgliedern im Unterhaus (Duma) und 178 im Oberhaus (Föderationsrat) |
| Staatsoberhaupt |
seit 2000 Vladimir Putin |
| Regierungschef |
Michail Kasjanov seit 2000
Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS |
Allgemeine Einreisebestimmungen
Für die Einreise in die Russische Föderation ist ein gültiges Visum erforderlich, das entweder bei der Konsulabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Bern, oder beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Genf rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden kann. An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. Die Einreisevisa in andere GUS-Staaten werden von jeweiligen Konsulaten ausgestellt.
Das Visum gilt persönlich für einen bestimmte Zeitspanne und festgelegte Ortschaften. Ein einfaches Visum berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise nach Russland.
Die Staatsangehörigen der Drittländer müssen einen festen Wohnsitz in der Schweitz und eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung haben, ansonsten müssen sie das Einreisevisum in ihrem Heimatland beantragen. Eine Fotokopie der schweizerischen Aufenthaltsbewilligung ist den übrigen Visaunterlagen beizulegen.
Die Unterlagen können persönlich oder per Post, zusammen mit einem frankierten Retourcouvert, eingereicht werden.
Anmerkung: Die Einreisebestimmung können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Ein Touristvisum kostet CHF 105 und CHF 15 (2002) für eine Postzustellung. In der Regel dauert dieses ca. 14 Arbeitstage.
Erforderliche Unterlagen
Um ein Visum beantragen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Orginal-Reisepass (mindestens 3 Monate über das Ende der Reise gültig)
- vollständig ausgefüllter (in Blockschrift oder Schreibmaschiene) Visaantrag mit perönlicher Unterschrift
- 3 neuere Passfotos
- Fax-Kopie der Hotelreservationsbestätigung eines russischen Hotels mit der zugehörigen Referenz-Nummer oder durch die russische Fremdenpolizei (OVIR) abgestempeltes Einlandungsschreiben.
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